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Verkehrstechnische Absicherung einer Arbeitsbühne oder Kran

Das muss beim Aufstellen einer Hebebühne im öffentlichen Verkehrsraum beachtet werden

Kräne, Arbeits- oder Hebebühnen sind hilfreich auf Baustellen oder um Bäume zu verschneiden. Meist müssen sie am Straßenrand oder auf der Straße aufgestellt werden, also im öffentlichen Verkehrsraum. Dabei ist von der Genehmigung bis zur korrekten Absicherung einiges zu beachten.

Sie wollen eine Hebebühne oder Kran im Raum Karlsruhe, Mühlacker, Pforzheim, Stuttgart, Mannheim, Heidelberg und Umgebung aufstellen? Wir kümmern uns um Ihre verkehrstechnische Absicherung inkl. Anmeldung und Papierkram bei der Behörde, Verleih aller Schilder sowie Auf- und Abbau inkl. Haftung.

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Aufstellen von Kran & Arbeitsbühnen im öffentlichen Verkehrsraum

Wichtige Infos in der Übersicht

jegliche Aufstellung im öffentlichen Verkehrsraum bedarf in Baden-Württemberg einer verkehrsrechtlichen Anordnung (Genehmigung) der zuständigen Behörde (Land, Stadt, Gemeinde).

Wir benötigen lediglich Antworten auf die Fragen, wann der Einsatz stattfindet, wo der Kran oder Hebebühne stehen soll (Adresse ggf. mit Skizze) und was genau gemacht werden soll (Haus-Neubau, Baumschnitt etc.), etvl. genauere Daten des Krans (Gewicht, Stützlasten etc.).

Entweder Sie reichen den Antrag für die Genehmigung ein und benennen uns als Verkehrssicherer oder wir übernehmen den „Papierkram“. Anträge sind meist mind. 14 Tage vor Maßnahmenbeginn einzureichen, damit die Behörde es bearbeitet

je Antrag ist ein Verkehrszeichenplan mit Standort des Arbeitsgeräts sowie der benötigten Beschilderung mitzusenden (Parkverbotsschilder, Absicherung um das Fahrzeug, Vorwarnschilder etc.). Ebenso ggf. Umleitungsstrecken bei einer Vollsperrung. Das übernehmen wir selbstverstänlich für Sie.

Privatpersonen dürfen ohne die erforderliche MVAS 99-Schulung keinerlei Beschilderung im öffentlichen Verkehrsraum aufstellen (MVAS = Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen). Wir sind entsprechend geschult.

Meist wird für die Aufstellung eines Krans/Arbeitsbühne eine Halteverbotszone benötigt. Diese ist je nach Behörde 72-96h vor Arbeitsbeginn einzurichten und zu dokumentieren (Bilder & Kennzeichen der parkenden Autos bei Aufstellung). Sollte am Einsatztag dann ein anderes Auto darin parken, darf es kostenpflichtig abgeschleppt werden. Die Beantragung und Umsetzung der Halteverbotszone übernehmen wir für Sie.

Die eigentliche Absicherung muss zum Einsatzbeginn eingerichtet werden. Dabei handelt es sich meist um eine Umzäunung des Arbeitsgeräts, damit sich keine unbeteiligten Personen im Gefahrenbereich aufhalten oder ein anderer Verkehrsteilnehmer gegen das Gerät fährt / sich in Gefahr begibt. Wir stellen die Absicherung und bauen diese auf und wieder ab.

Sollte das Gerät länger stehen, ist eine regelmäßige Kontrolle über die Ordnung der Absicherung notwendig (meist 2x je Tag, Sonn- & Feiertage 1x). Wir kontrollieren die Absicherung und Haften für Mängel und Bußgelder.

Sollte keine verkehrsrechtliche Anordnung oder ordnungsgemäße Absicherung bestehen, darf die zuständige Behörde/das Ordnungsamt die Maßnahme unverzüglich einstellen. Mit uns sind Sie auf der sicheren Seite, dass alle Genehmigungen beantragt worden und der Verkehrsraum ordentlich abgesichert ist.

Wir übernehmen die Anmeldung und Papierkram bei der Behörde sowie den Verleih, Auf- und Abbau aller Schilder in Karlsruhe, Mühlacker, Pforzheim, Stuttgart, Mannheim, Heidelberg und Umgebung.

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Eine Hebebühne, Arbeitsbühne oder Kran richtig absichern

Im öffentlichen Verkehrsraum gibt es vieles zu beachten

Bei vielen Arbeiten ist eine Arbeitsbühne, Hebebühne oder Kran unerlässlich. Sei es im Bau, Arbeiten an hohen Bäumen oder Gebäuden - oft muss das Gerät an oder auf einer Straße abgestellt werden und befindet sich somit im öffentlichen Verkehrsraum.

Sie brauchen somit eine verkehrsrechtliche Anordnung (Genehmigung) der zuständigen Behörde. Meist ist das die Stadt, manchmal auch das Land Baden-Württemberg. Die Unterlagen sind mind. 14 Tage vor Beginn der Arbeiten einzureichen, ein Verkehrssicherer muss vor Ort sein. Je nach Antrag benötigen Sie zudem einen Verkehrszeichenplan, Umleitungsstrecken und eine Halteverbotszone inkl. entsprechender Dokumentation.

Beschilderungen im öffentlichen Verkehrsraum dürfen in Baden-Württemberg nur von Personen mit erforderlicher MVAS 99-Schulung aufgestellt werden. Bei längeren Einsatzzeiten muss zudem eine regelmäßige Kontrolle der Verkehrsabsicherung erfolgen.

Verkehrstechnische Absicherung einer Arbeitsbühne

Wir übernehmen die Absicherung von Kran & Hebebühne

Inkl. aller Anträge & Dokumente, Behördengänge, Schilder, Kontrolle & Haftung

Wenn Sie eine Arbeits-, Hebebühne oder Kran in Baden-Württemberg (zwischen Mannheim, Karlsruhe und Stuttgart) auffstellen wollen und einen professionellen Dienstleister für die verkehrstechnische Absicherung suchen, sind Sie bei uns an der richtigen Adresse.

Wir übernehmen alle erforderlichen Behördengänge, holen alle Genehmigungen ein und füllen alle Dokumente aus. Zudem stellen wir alle Schilder und Absperrungen (MVAS 99-Schulung ist vorhanden), bauen die Absicherung auf und wieder ab, kümmern uns um die Beantragung und Umsetzung einer Halteverbotszone wenn nötig, kontrollieren die Absicherung regelmäßig und Haften für Fehler und Bußgelder.

Wenn Sie etwas Kosten sparen wollen, können Sie die Genehmigungen auch selbst bei der Behörde einholen und uns als Verkehrssicherer angeben.

Kran oder Bagger verkehrstechnisch mit Ampel absperren

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